Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (Baumschule). Die Einkünfte werden durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufgrund Buchführung ermittelt. Bilanzstichtag ist der 30. Juni.
Im Wirtschaftsjahr 1977/78 fielen 34.873 DM als restliche Herstellungskosten für eine Halle und 19.491 DM Herstellungskosten für eine Hofbefestigung an. Im Wirtschaftsjahr 1978/79 erwarb der Kläger mit Anschaffungskosten von 55.000 DM einen Bagger. Halle, Hofbefestigung und Bagger wurden dem Anlagevermögen der Baumschule zugerechnet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|