I. Der steuerliche Berater K der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, erhob im Namen der Klägerin Klage, ohne der Klageschrift eine Vollmachtsurkunde beizufügen. Er reichte diese zunächst trotz zweimaliger Aufforderung des Finanzgerichts (FG) nicht nach. Ebensowenig beantwortete er die mit den Aufforderungen gestellte Frage nach dem Geschäftsführer der Klägerin.
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