I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Geschäftsführer und Marketingchef eines Lebensmittelfilialunternehmens. Im Streitjahr 1981 nahm er an einer Reise nach Südafrika teil, welche ein Obst- und Gemüse-Importeur, der auch das Unternehmen des Klägers beliefert, für seine Kunden organisiert hatte. Der Arbeitgeber des Klägers trug die Kosten der Reise in Höhe von 4.750 DM, ohne davon Lohnsteuer einzubehalten.
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