I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Gesellschaftszweck ursprünglich die Herstellung von ...-erzeugnissen war.
Hauptgesellschafterin der Klägerin war in den Streitjahren (1978 und 1979) die B-GmbH; sie hielt 98,8 v.H. der Anteile. Die Anteile an der B-GmbH gehörten zu 51 v.H. Frau A und zu 49 v.H. Herrn B. Der Vertrieb der Erzeugnisse der B-GmbH oblag der zwischen A und B im gleichen Beteiligungsverhältnis (A zu 51 v.H. und B zu 49 v.H.) bestehenden Erbengemeinschaft, die unter C firmierte (im folgenden Erbengemeinschaft genannt).
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