BFH - Urteil vom 16.10.1986 (VII R 122/83) - DRsp Nr. 1996/12406
BFH, Urteil vom 16.10.1986 - Aktenzeichen VII R 122/83
DRsp Nr. 1996/12406
»1. Ein ohne Zulassung revisibles Urteil in einer Zolltarifsache liegt vor, wenn das Urteil von einer in ihm getroffenen zolltarifrechtlichen Entscheidung abhängt oder abhängen kann, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die zolltarifrechtliche Frage die einzige oder auch nur die wesentliche Vorfrage war.2. Die zollamtliche Feststellung, daß eine im vereinfachten Verfahren vom Ausführer selbst ausgefüllte Warenverkehrsbescheinigung zu Unrecht ausgestellt worden sei, ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt.
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