I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bezog in den Streitjahren 1974 bis 1977 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung aus der Eigennutzung des Anwesens ... sowie bis 1976 aus der Grundstücksgemeinschaft ... Seine Ehefrau war Hausfrau ohne eigene Einkünfte. Die Ehe ist 1977 geschieden worden.
In den Einkommensteuererklärungen für 1974 bis 1977, die beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) am 9. Juni 1980 (für 1974 und 1975) bzw. am 22. August 1980 (für 1976 und 1977) eingingen, sind die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sowie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie folgt ausgewiesen:
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DM DM DM DM
Einnahmen aus
nichtselbständiger
Arbeit 43.627 43.902 44.372 48.177
Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung
(einschließlich
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