BFH - Urteil vom 17.01.2007
XI R 20/05
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 01.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 119/01

BFH - Urteil vom 17.01.2007 (XI R 20/05) - DRsp Nr. 2007/8891

BFH, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen XI R 20/05

DRsp Nr. 2007/8891

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine nach Ansicht des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt --FA--) zwischen den Rechtsanwälten A und B bestehende GbR, die selbständig neben einer --unstreitig-- zwischen diesen Rechtsanwälten bestehenden Anwaltssozietät existiert. Streitig ist, ob diese --mutmaßliche-- GbR aus einer Treuhandtätigkeit für Grundstücksgeschäfte gewerbliche Einkünfte erzielt hat oder ob es sich bei dieser Tätigkeit um Nebengeschäfte der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Anwaltssozietät handelt.