BFH - Urteil vom 17.06.1998
II R 35/96
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1527

BFH - Urteil vom 17.06.1998 (II R 35/96) - DRsp Nr. 1998/19036

BFH, Urteil vom 17.06.1998 - Aktenzeichen II R 35/96

DRsp Nr. 1998/19036

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) schloß mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus A sowie B, am 5. Februar 1992 einen notariell-beurkundeten Vertrag. Unter Ziff. I. dieses Vertrages heißt es u.a.:

"Gegenstand dieses Vertrages ist die gesamte Beteiligung des ... (Kläger) an der beim Finanzamt X unter dem Namen 'CD' geführten Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, in der bisher ... (Kläger) mit 1/4-Anteil, A mit 3/4-Anteil beteiligt ist.

Die genannte Beteiligung verkauft ... (Kläger) den dies annehmenden Herren A und B in Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zum Firmenvermögen gehört der im Grundbuch von Y Blatt ... verzeichnete Grundbesitz: ......

Der 1/4-Anteil des Verkäufers (Kläger) wird zu Eigentum den Herren A und B in Gesellschaft Bürgerlichen Rechts übertragen.

.......

Für den Anteil des ... (Kläger) an den Grundstücken ..... zahlen die Käufer (A und B) einen Kaufpreis von ..... insgesamt 42.000 DM.