Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb mit notariellem Vertrag vom 25. August 1988 ein unbebautes Grundstück für 160.950 DM. Am 20. September 1988 schloß er mit der ...-Bauplanung-GmbH (GmbH) einen Werkvertrag über die schlüsselfertige Errichtung eines Einfamilienhauses zu einem Festpreis von 210.000 DM.
Das Bauvorhaben scheiterte, weil die GmbH, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wurde, keine Bauleistungen erbrachte. Der Kläger verkaufte den Grund und Boden mit notariellem Vertrag vom 26. Mai 1989 für 185.000 DM. Im Streitjahr 1988 leistete der Kläger im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks und dem Bauvorhaben Finanzierungsaufwendungen in Höhe von 11.570,47 DM.
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