BFH - Urteil vom 17.10.2001 (II R 60/99) - DRsp Nr. 2002/2317
BFH, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen II R 60/99
DRsp Nr. 2002/2317
»Übernimmt der mit einem Grundstück unter Vorbehaltsnießbrauch Beschenkte auch die persönliche Haftung für die auf dem Grundstück abgesicherten Verbindlichkeiten, verpflichtet sich aber der Schenker und Vorbehaltsnießbraucher, diese Verbindlichkeiten für die Dauer des Nießbrauchs weiter zu tilgen und zu verzinsen, liegt keine gemischte, sondern eine reine Schenkung vor. Die Schuldübernahme durch den Beschenkten steht unter einer aufschiebenden Bedingung und ist daher gemäß § 12 Abs. 1ErbStG i.V.m. den §§ 8, 6 Abs. 1BewG bis zum Eintritt der Bedingung nicht zu berücksichtigen.«