I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren 1994 bis 1996 mit drei weiteren Gesellschaftern an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Zum Unternehmensgegenstand der GmbH & Co. KG gehörten nahezu alle Tätigkeiten, die für die Entwicklung, Bebauung und Vermarktung von Grundstücken an Immobilienfonds erforderlich waren. Die GmbH & Co. KG initiierte schwerpunktmäßig geschlossene Immobilienfonds jeweils in Form einer GmbH & Co. OHG, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte.
Initiatoren, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der Immobilienfonds (Objektgesellschaften) sowie der Komplementär-GmbHs waren in der Regel der Kläger und seine drei Partner, die Herren A, B und C.
Die Vermarktung von Grundstücken im Zusammenhang mit den Objektgesellschaften umfasste auch die Vermittlung der Bauzwischenfinanzierung. Mit der Bauzwischenfinanzierung wurden die Finanzierung während der Bauzeit sowie die Vorfinanzierung des Eigenkapitals der Anleger sichergestellt.
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