BFH - Urteil vom 18.03.1986
VII R 55/83
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
BFHE 146, 294
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

BFH - Urteil vom 18.03.1986 (VII R 55/83) - DRsp Nr. 1996/12120

BFH, Urteil vom 18.03.1986 - Aktenzeichen VII R 55/83

DRsp Nr. 1996/12120

»1. Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung kann nicht zur Anwendung eines Runderlasses des Bundesministers der Finanzen führen, falls dieser im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht steht. 2. Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt voraus, daß sich der Steuerpflichtige und die Finanzbehörde als Partner eines konkreten Rechtsverhältnisses gegenüberstehen; gegen eine Abgabennachforderung kann sich daher der Steuerpflichtige nicht auf sein Vertrauen in die Gültigkeit der Regelung eines Runderlasses des Bundesministers der Finanzen berufen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).«

Normenkette:

BGB § 242 ;
Vorinstanz: FG Düsseldorf,
Fundstellen
BFHE 146, 294