BFH - Urteil vom 18.03.1998
II R 52/95
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1332

BFH - Urteil vom 18.03.1998 (II R 52/95) - DRsp Nr. 1999/991

BFH, Urteil vom 18.03.1998 - Aktenzeichen II R 52/95

DRsp Nr. 1999/991

Gründe:

I. An der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer Aktiengesellschaft, waren zum streitigen Stichtag wie in den Vorjahren die B-AG und das Land A beteiligt. Die Klägerin hatte in dem am 30. September endenden Wirtschaftsjahr 1981/82 einen Bilanzverlust von ... DM erwirtschaftet. Daraufhin entwickelte sie einen Sanierungsplan (Konzept), der eine Reihe kostensenkender und produktivitätssteigernder Maßnahmen vorsah und nur zu verwirklichen war, wenn die Aktionäre neues Kapital von ... DM zuführten. Anderenfalls drohte die Liquidation. Mit dem neuen Kapital, das die Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungen aufbringen sollten, wollte die Klägerin u.a. den bereits eingetretenen Verlust 1981/82 sowie die erwarteten und auf ... DM geschätzten Verluste 1982/83 und 1983/84 ausgleichen.