AO (1977) §§ 129, 173 Abs. 1 Nr. 2 ; BerlinFG §§ 21, 23, 25;
Fundstellen:
BFHE 146, 350
BStBl II 1986, 541
Vorinstanzen:
FG Berlin,
BFH - Urteil vom 18.04.1986 (VI R 4/83) - DRsp Nr. 1996/12136
BFH, Urteil vom 18.04.1986 - Aktenzeichen VI R 4/83
DRsp Nr. 1996/12136
»1. Zur Berechnung der Berlinpräferenz nach § 21 BerlinFG unter Berücksichtigung der Berlinzulage nach § 28 Abs. 1 S. 1 BerlinFG.2. Zur Berichtigung nach § 129AO (1977), wenn der Sachbearbeiter des FA eine ihm zugegangene Kontrollmitteilung übersehen hat.3. Zur Abgrenzung einer Berichtigung nach § 129AO (1977) von einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1AO (1977).4. Eine Berichtigung nach § 129AO (1977) ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Sachbearbeiter des FA bei Überprüfung der Einkommensteuerveranlagung aufgrund einer wegen Erstattung von mehr als 3 000 DM Steuern automatisch ergehenden Hinweismitteilung der Datenverarbeitungsanlage ein Versehen, das bei der Veranlagung unterlaufen ist, nicht bemerkt.«
Normenkette:
AO (1977) §§ 129, 173 Abs. 1 Nr. 2 ; BerlinFG §§ 21, 23, 25;
Gründe:
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