Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) absolvierte von 1982 bis 1984 eine Maurerlehre, arbeitete anschließend bis Ende 1989 als Maurergeselle und leistete sodann den Grundwehrdienst ab. Während des Wehrdienstes bewarb er sich vergeblich um die Teilnahme an einem Fachlehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Maurerhandwerk (der 1991 beginnende Lehrgang war bereits belegt, der nächste Lehrgang sollte nach Mitteilung der Handwerkskammer im September 1992 beginnen).
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