I. 1. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger ist Steuerberater. Zum 1. April 1983 veräußerte er seine als Einzelpraxis geführte Steuerberaterpraxis mit sämtlichen Mandanten und dem Praxisinventar an die kurz zuvor gegründete X-GmbH-Steuerberatungsgesellschaft (GmbH). Die Geschäftsanteile der GmbH im Nominalwert von zunächst 50000 DM hielten der Kläger als Treuhänder der Klägerin (30 v.H.) und Steuerberater W (70 v.H.). Im Dezember 1983 beteiligte sich der Bilanzbuchhalter R mit weiteren 10000 DM. Alleiniger Geschäftsführer war der Kläger.
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