I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war selbständig im Bereich der Unternehmensberatung tätig. In den Jahren 1983, 1986, 1989 und 1992 gab er die eidesstattliche Versicherung ab. Ein Mitte 1995 durchgeführter Vollstreckungsversuch des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt --FA--) blieb fruchtlos.
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