BFH - Urteil vom 19.02.1991 (VIII R 65/89) - DRsp Nr. 1996/11038
BFH, Urteil vom 19.02.1991 - Aktenzeichen VIII R 65/89
DRsp Nr. 1996/11038
»Stellt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, deren Gesellschaftszweck in der Errichtung und Vermarktung von Eigentumswohnungen im Bauherrenmodell besteht, ein ihm gehörendes Grundstück für diese Zwecke zur Verfügung, dann ist das Grundstück dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters zuzurechnen.«