Die Kläger, Revisionsbeklagten und Anschlußrevisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann (Kläger) ist selbständig als Ausbeiner auf Schlachthöfen tätig. Seine Arbeit besteht darin, die Knochen aus dem Rinder- oder Schweinefleisch herauszulösen und dieses zu bearbeiten. Seine Arbeitsleistung rechnet der Kläger mit seinen Auftraggebern nach Gewicht oder nach Stückzahl ab.
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