BFH - Urteil vom 20.02.1990 (IX R 83/88) - DRsp Nr. 1996/13568
BFH, Urteil vom 20.02.1990 - Aktenzeichen IX R 83/88
DRsp Nr. 1996/13568
»Wird ausschließlich die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Prüfungsanordnung geltend gemacht und sind die Prüfungsfeststellungen bereits im Steuerbescheid ausgewertet, so sind die Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Prüfungsanordnung im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid zu prüfen. Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit fehlt das berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung.«