Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eigentümer mehrerer bebauter Grundstücke. Sie haben auf diesen Grundstücken in den Jahren 1975 und 1976 im Rahmen der Altstadtsanierung Modernisierungsmaßnahmen i.S. des §
Durch notariellen Vertrag vom 29. Dezember 1977 erwarben sie von der Firma X-GmbH das -damals noch zu begründende- Teileigentum an sechs Tiefgaragenabstellplätzen. Die Tiefgarage war zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt. Sie war zusammen mit anderen Bauvorhaben ebenfalls im Rahmen der Altstadtsanierung errichtet worden.
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