I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb durch notariell beurkundeten "Überlassungsvertrag" vom 14. September 1995 von seinem Vater (V) zwei Grundstücke und zwei Erbbaurechte. Diese dienten der X-GmbH & Co. KG (KG) als Betriebsgrundstücke. Die Überlassungen erfolgten nach Abschn. IV. des Vertrags "jeweils grundsätzlich unentgeltlich". Der Kläger und V waren Kommanditisten der KG.
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