I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war an einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft (KG) beteiligt. Aus der Veräußerung seiner Kommanditbeteiligung erzielte er im Streitjahr 1997 einen Veräußerungsgewinn, den das für die KG zuständige Finanzamt auf ... DM feststellte. Außerdem erzielte er laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von ... DM sowie u.a. Einkünfte aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das für die Einkommensteuerveranlagung des Klägers zuständige Finanzamt --FA--) ermittelte für den Kläger und seine mit ihm zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehefrau ein zu versteuerndes Einkommen von ... DM. Den darin enthaltenen Veräußerungsgewinn führte es bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 30 000 000 DM der ermäßigten Besteuerung mit dem halben Steuersatz nach § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung (EStG a.F.) zu. Den halben Steuersatz hatte das FA wie folgt errechnet:
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