BFH - Urteil vom 21.02.1986 (III R 179/81) - DRsp Nr. 1996/12129
BFH, Urteil vom 21.02.1986 - Aktenzeichen III R 179/81
DRsp Nr. 1996/12129
»Ein Wirtschaftsgut verbleibt nicht mindestens drei Jahre lang in einem Berliner Betrieb (Betriebsstätte), wenn es an das Land Berlin als Hoheitsträger vermietet wird.«
Normenkette:
BerlinFG § 19 Abs. 1, 2;
Gründe:
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