I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) als geschäftsleitende Holding-Gesellschaft Arbeitgeberin der bei den Tochtergesellschaften beschäftigten Arbeitnehmer war und infolgedessen § 8 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (KapErhStG) vom 2. November 1961 anwendbar ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|