BFH - Urteil vom 21.02.1990
II R 27/87
Normen:
BewG § 109 Abs. 1 § 10 ;
Fundstellen:
BB 1990, 1195
BB 1990, 1893
BFHE 160, 266
BStBl II 1990, 566
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz,

BFH - Urteil vom 21.02.1990 (II R 27/87) - DRsp Nr. 1996/13534

BFH, Urteil vom 21.02.1990 - Aktenzeichen II R 27/87

DRsp Nr. 1996/13534

»Es wird daran festgehalten, daß Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen die nicht um Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter sind. Dies gilt auch im Hinblick auf die Molkereizuschüsse nach den Richtlinien des BML vom 19. April 1972 sowie für die Zuschüsse zum Bau und Ausbau von Schlachtanlagen nach den Richtlinien des BML vom 25. Juli 1963 sowie die entsprechenden Zuschüsse aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft.«

Normenkette:

BewG § 109 Abs. 1 § 10 ;

Gründe: