I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist im Jahre 1953 von der Industrie- und Handelskammer (IHK) A zum "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schiffsschäden und Dispacheur" ernannt worden. Seitdem arbeitet er als selbständiger Schiffssachverständiger. Er ist Herausgeber von Richtlinien. Eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung hat der Kläger nicht.
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