I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bewirtschaftet zusammen mit seiner Ehefrau, der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), im Nebenerwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Eltern des Klägers hatten diesem mit Vertrag vom 18. November 1978 den Betrieb übertragen. Aufgrund des Übergabevertrages waren die Kläger verpflichtet, den Eltern und einer auf dem Hof lebenden Tante Altenteilsleistungen (u.a. freie Kost, Wohnung und ein Taschengeld) zu gewähren.
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