I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte in den Streitjahren 1971/72 Einkünfte aus Landwirtschaft, aus selbständiger Arbeit (Architekt) und aus Vermietung und Verpachtung. Er wurde erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt. Anläßlich einer für die Jahre 1973 bis 1976 angeordneten Außenprüfung, die später auf die Streitjahre erweitert wurde, stellte der Betriebsprüfer fest, daß der Kläger in den Streitjahren Bauparzellen veräußert hatte. Er und ihm folgend der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) nahmen einen gewerblichen Grundstückshandel an, der sich über die Streitjahre hinaus erstreckt habe.
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