I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres am 31. August 1997 verstorbenen Ehemannes. Dieser war Inhaber der Einzelfirma A sowie Alleingesellschafter und Geschäftsführer der A GmbH (GmbH/Organgesellschaft). Gleichzeitig mit der Errichtung der GmbH zum 1. März 1983 wurde ein Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag und ein Beherrschungsvertrag --jeweils schriftlich-- mit der Einzelfirma (Organträger) abgeschlossen. Die GmbH unterhielt in verschiedenen Städten Betriebsstätten bzw. Filialen. Am 2. Januar 1992 veräußerte die GmbH ihre Filiale in B (B) für 700 000 DM netto.
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