I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die ... GmbH & Co. KG, konfektioniert die Produkte der I ... GmbH & Co. KG (I-KG). Die Kommanditisten beider Gesellschaften sind AB und BB. Sowohl die Klägerin als auch die I-KG errichteten auf einem dem Gesellschafter AB gehörenden Grundstück jeweils ein Betriebsgebäude. Die beiden im Jahre 1988 (Streitjahr) fertiggestellten Bauten grenzen aneinander. Zur Optimierung des Produktionsablaufs nutzten die Klägerin und die I-KG beide Gebäude nach der Fertigstellung gemeinsam. Eine Zuordnung einzelner Gebäudeteile zur einen oder anderen Gesellschaft war nicht möglich. Bis zum 31. Juli 1989 war das von der Klägerin errichtete Gebäude in vollem Umfang an die I-KG vermietet gewesen.
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