I. Die Revisionsklägerin ist eine GmbH, die zuletzt unter A-GmbH, früher unter der Bezeichnung S-GmbH (Klägerin), noch früher als R-GmbH firmiert hatte. Bei einer Betriebsprüfung in den Jahren 1973 bis 1978, die sich auch auf die Kapitalertragsteuer erstreckte, ergab sich, daß die R-GmbH im Jahre 1970 der J-GmbH ein Grundstück zum Buchwert übertragen hatte. An der R-GmbH und der J-GmbH waren dieselben Personen beteiligt.
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