BFH - Urteil vom 23.01.1991
X R 105-107/88
Fundstellen:
BFHE 163, 382
Vorinstanzen:
FG Köln,

BFH - Urteil vom 23.01.1991 (X R 105-107/88) - DRsp Nr. 1996/10919

BFH, Urteil vom 23.01.1991 - Aktenzeichen X R 105-107/88

DRsp Nr. 1996/10919

»Selbstgenutzte Einfamilienhäuser können dem Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels zuzuordnen sein, sofern ihr betrieblicher Einsatz im Vordergrund steht und sie nur vorübergehend zur privaten Nutzung bestimmt sind. Eine nur vorübergehende private Nutzung steht der Zuordnung zum Privatvermögen aber nicht entgegen, wenn sie nachweisbar auf außerbetrieblichen Gründen beruht (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 11.4.1989 VIII R 266/84, BFHE 156, 476, BStBl II 1989, 621).«

Vorinstanz: FG Köln,
Fundstellen
BFHE 163, 382