I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt einen Verlag, wobei sie auch Nebengeschäfte, wie Durchführung von Maßnahmen der Werbung, Verkaufsforderung und Information übernimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Streitjahr (1984) in der Erstellung von Werbeträgern, die insbesondere einzelnen Zeitschriftenausgaben als Beilagen eingebunden waren.
In der Zeit vom 24.05.1984 bis 27.05.1984 veranstaltete die Klägerin eine Informationsreise nach Rom. Wegen der Einzelheiten zum Reiseablauf hat das Finanzgericht (FG) auf das Reiseprogramm Bezug genommen.
An der Reise nahmen neben der Gesellschafter-Geschäftsführerin der Klägerin und drei Vertretern des mitveranstaltenden Verlagshauses weitere 16 Personen teil.
Dieser Teilnehmerkreis setzte sich zusammen aus:
a) 10 Personen, die als Marketingleiter, Produktmanager, Pressechefs oder Werbeleiter bei Firmen verschiedener Branchen tätig waren,
b) drei Angestellten verschiedener Werbeagenturen,
c) zwei Generalvertretern für Anzeigenwerbung für den mitveranstaltenden Verlag,
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