BFH - Urteil vom 23.07.1986
I R 306/82
Normen:
AO (1977) § 117 ; DBA-Belgien Art. 26; EG-AmtshilfeG § 1;
Fundstellen:
BFHE 148, 1
BStBl II 1987, 92
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

BFH - Urteil vom 23.07.1986 (I R 306/82) - DRsp Nr. 1996/12318

BFH, Urteil vom 23.07.1986 - Aktenzeichen I R 306/82

DRsp Nr. 1996/12318

»Für eine Klage auf Unterlassung einer Auskunft an eine ausländische Steuerbehörde ist das FA nicht passiv legitimiert.«

Normenkette:

AO (1977) § 117 ; DBA-Belgien Art. 26; EG-AmtshilfeG § 1;

Gründe:

I. Am ... 1980 ordnete der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) bei der Klägerin eine Außenprüfung an, mit deren Durchführung die Großbetriebsprüfungsstelle ... beauftragt wurde.

Die Klägerin hatte während des Prüfungszeitraums (1976 bis 1978) bare Provisionszahlungen an einen Geschäftspartner in Belgien für die Vermittlung von ...verkäufen geleistet, die als Betriebsausgaben gebucht worden waren. Der Prüfer teilte noch während der laufenden Prüfung der Klägerin -mündlich- mit, daß beabsichtigt sei, über diese Zahlungen eine Kontrollmitteilung zu fertigen und auf dem Dienstweg an die belgischen Steuerbehörden weiterzuleiten. Eine entsprechende Kontrollmitteilung ist von der Großbetriebsprüfungsstelle ... mit Datum vom ... 1981 erstellt, jedoch bislang nicht weitergeleitet worden.