BFH - Urteil vom 24.01.1990 (I R 157/85; I R 145/86) - DRsp Nr. 1996/13462
BFH, Urteil vom 24.01.1990 - Aktenzeichen I R 157/85; I R 145/86
DRsp Nr. 1996/13462
»1. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehen an Betriebsangehörige sind auch dann mit dem Nennbetrag zu bilanzieren, wenn ihnen keine bestimmten Gegenleistungen der Darlehensnehmer gegenüberstehen (Anschluß an BFH-Urteil vom 30. November 1988 I R 114/84, BFHE 155, 337).2. Eine Teilwertabschreibung auf Kreditforderungen eines Kreditinstituts ist nicht gerechtfertigt, wenn zuvor der marktübliche Zins für Ausleihungen seit der Darlehensgewährung über den vereinbarten Zins gestiegen ist, die Spanne zwischen dem Zins für die Refinanzierungsmittel und dem vereinbarten Zins jedoch unverändert bleibt.«