I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) die auf einem Kautionskonto gutgeschriebenen Beträge zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -).
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 1984 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist als selbständiger Versicherungsvertreter der A-Versicherung tätig. Er ermittelte seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Einnahmeüberschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Er wurde im Streitjahr zur Gewerbesteuer herangezogen.
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