BFH - Urteil vom 24.04.1986 (III R 179/80) - DRsp Nr. 1996/12194
BFH, Urteil vom 24.04.1986 - Aktenzeichen III R 179/80
DRsp Nr. 1996/12194
»Einem unterhaltspfIichtigen, jedoch nichtkindergeldberechtigten Elternteil steht ein Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung des Kindes nicht zu, wenn das Kind im Haushalt des kindergeldberechtigten Dritten (z.B. Pflegeeltern) untergebracht ist.«