I. Der am 14. Juni 1974 verstorbene Ehemann der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bewirtschaftete bis zu seinem Tode als Nießbraucher den landwirtschaftlichen Betrieb in X. Außerdem befaßte er sich mit Saatzucht. Im Rahmen der Gewinnermittlung für das Streitjahr 1973 wurde erstmals für das Wirtschaftsjahr 1973/74 eine Rückstellung in Höhe von 2 v.H. der Saatumsätze (Gesamtbetrag 97.600 DM; Auswirkung auf das Streitjahr 48.800 DM) gebildet.
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