I.
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom Juli 1988 veräußerte die offene Handelsgesellschaft A & Co. das Grundstück X-Straße in Berlin an die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), zu einem Kaufpreis von ... DM. Gesellschafter beider Gesellschaften waren die Herren A, B und C; sie waren im Erwerbszeitpunkt am Vermögen beider Gesellschaften im gleichen Verhältnis beteiligt.
Die Klägerin war durch Vertrag vom Juni 1988 von den genannten Personen gegründet worden. Zweck der Gesellschaft war nach dem Gesellschaftsvertrag die "Entnahme" des oben genannten Grundstücks "aus der Firma A & Co. und dessen wirtschaftliche Verwertung insbesondere dessen Verwaltung".
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