I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine 1964 gegründete GmbH & Co. KG. Gesellschafter sind die A-GmbH als Komplementärin und die Eheleute B als Kommanditisten; diese sind auch Geschäftsführer der Komplementär GmbH. Im Jahr 1965 erwarb die Klägerin das unbebaute Grundstück X-Straße in Y. In der Folgezeit ließ die Klägerin auf dem Grundstück ein Geschäftshaus errichten, das 1967 fertiggestellt wurde. Für die Finanzierung sowohl des Erwerbs des Grundstücks als auch der Baukosten des Gebäudes nahm die Klägerin zunächst keinen Bankkredit in Anspruch; sie setzte dafür ausschließlich ihre von den Gesellschaftern nicht entnommenen Gewinne ein.
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