I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Gesellschafter einer GmbH, die dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) Steuern in Höhe von 87.453,46 DM schuldet. Die Stammeinlage des Klägers betrug 20.000 DM und wurde bei Gründung der GmbH in voller Höhe erbracht. Den von dem Mitgesellschafter des Klägers gestellten Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung lehnte das Amtsgericht mangels einer die Kosten des Konkursverfahrens deckenden Masse ab. Der Kläger hatte der GmbH zuvor ein Darlehen von 30.000 DM gewährt. Das Darlehen wurde vor Stellung des Antrags auf Konkurseröffnung vollständig zurückgezahlt.
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