BFH - Urteil vom 25.01.1996 (IV R 91/94) - DRsp Nr. 1996/20873
BFH, Urteil vom 25.01.1996 - Aktenzeichen IV R 91/94
DRsp Nr. 1996/20873
»Die Besteuerung eines aus der Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten resultierenden Veräußerungsgewinns ist sachlich unbillig, wenn dem negativen Kapitalkonto Verluste zugrunde liegen, die der Steuerpflichtige wegen des Ausgleichs- und Abzugsverbots für gewerbliche Tierzucht und -haltung nicht hatte verrechnen können (Anschluß an BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).«