I. 1. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt den Bau von Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen. Er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. In seiner Bilanz zum 31. Dezember 1974 weist er einen Betrag von 773.277,59 DM als "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" aus. Diesen Forderungen liegen vom Kläger erbrachte, fertige, von Kunden abgenommene, aber gegenüber dem Kunden noch nicht abgerechnete Bauarbeiten zugrunde. Die noch ausstehenden Abrechnungen dieser Arbeiten mußte der Kläger gemäß §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|