I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Partenreederei. Sie ermittelt ihren Gewinn nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
Die Klägerin betrieb mit dem im Februar 1970 in Dienst gestellten MS "W" in den Jahren 1970 bis 1972 und in den Streitjahren 1974 bis 1975 die Seeschiffahrt. In der Zeit vom 16. Januar 1972 bis 15. Januar 1974 war das Schiff in der Form einer bare-boat-charter verpachtet. Eine Betriebsaufgabe hat die Klägerin bei Beginn dieser Charter nicht erklärt.
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