I. Gegenstand der --im Streitjahr 1991 unter X-AG firmierenden-- Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer Aktiengesellschaft, ist die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland. Im Streitjahr war sie mehrheitlich an verschiedenen, ihr organschaftlich als Organgesellschaften verbundenen Aktiengesellschaften beteiligt, und zwar an der A-AG, der B-AG, der C-AG, D-AG sowie der E, die ihrerseits --ausgenommen die E-- zu 64,15 v.H. an dem Grundkapital einer weiteren Aktiengesellschaft, F-AG, beteiligt waren, und zwar die A-AG zu 41,15 v.H., die B-AG zu 13 v.H. sowie die C- und die D-AG zu jeweils 5 v.H.
Mit Verträgen vom 14./18. und 19. Dezember 1991 erwarb die Klägerin von den Konzerntöchtern A-AG, B-AG, C-AG und D-AG deren gesamte Beteiligungen (= 64,15 v.H.) an der F-AG mit Wirkung vom 31. Dezember 1991, 24.00 Uhr, zum Kaufpreis von insgesamt ... DM. Zusätzlich erwarb die Klägerin zum 6. Dezember 1991 4 v.H. der Anteile am Grundkapital der F-AG von einem außenstehenden Gesellschafter mit Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 1991 zum Kaufpreis von ... DM.
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