I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, erzielte in den Streitjahren (1976 bis 1978) u.a. gewerbliche Einkünfte aus der Erstellung von Fabriken im Ausland. Diese Einkünfte stammten u.a. aus Betriebsstätten in Algerien und im Iran.
Im Iran besaß die Klägerin zwei Betriebsstätten, und zwar in T und in K. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass sie 1977 in der Betriebsstätte T einen Verlust von 190 369 DM erzielt hat, den ihre Gesellschafter gemäß §
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