I. Im Revisionsverfahren ist noch streitig, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) beim Verkauf von Gebrauchtwagen, die bei der Bestellung von Neuwagen in Zahlung gegeben worden sind, als Vermittler tätig geworden ist, oder ob es sich um sog. Eigengeschäfte handelt, weil trotz Unterschreitens des vereinbarten Mindestverkaufspreises beim Verkauf der Gebrauchtwagen den Neuwagenkäufern dieser Mindestverkaufspreis gutgeschrieben worden ist.
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