BFH - Urteil vom 25.07.1986
III R 43/82
Normen:
LAG § 104;
Fundstellen:
BFHE 148, 98
Vorinstanzen:
FG Berlin,

BFH - Urteil vom 25.07.1986 (III R 43/82) - DRsp Nr. 1996/12342

BFH, Urteil vom 25.07.1986 - Aktenzeichen III R 43/82

DRsp Nr. 1996/12342

»Wiederherstellungskosten i. S. von § 104 LAG liegen vor, wenn die Arbeiten in der Absicht der Wiederherstellung kriegsbeschädigter Gebäude durchgeführt werden und objektiv der Wiedererlangung der Dauerbaueigenschaft dienen. Dies setzt nicht voraus, daß die Arbeiten auf einem einheitlichen Wiederherstellungsplan in dem Sinne beruhen, daß zwischen den einzelnen Baumaßnahmen eine Art Fortsetzungszusammenhang besteht.«

Normenkette:

LAG § 104;
Vorinstanz: FG Berlin,
Fundstellen
BFHE 148, 98