BFH - Urteil vom 25.07.1991 (XI R 30-31/89) - DRsp Nr. 1996/11117
BFH, Urteil vom 25.07.1991 - Aktenzeichen XI R 30-31/89
DRsp Nr. 1996/11117
»Bei langzeitiger Nichtauszahlung von Arbeitslohn kommt im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ein Betriebsausgabenabzug selbst dann nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit mehreren Jahren ordnungsgemäß durchgeführt worden war und im Streitjahr Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt wurden.«